Ab dem 01.03.2021 ändert sich das Baugenehmigungsverfahren im Landkreis Ebersberg. Ab dann können baurechtliche Anträge auch in digitaler Form beim Landratsamt Ebersberg eingereicht werden. Anträge die in Papierform abgegeben werden müssen in der Regel nur noch in einfacher Ausfertigung abgegeben werden, da die Unterlagen vom Landratsamt digitalisiert werden. In der Regel sind die baurechtlichen Anträge dann sowohl digital als auch in Papier immer über das Landratsamt Ebersberg und nicht mehr über die Gemeinden einzureichen. Für das digitale Bauamt des LRA klicken Sie bitte hier.

Für die digitale Antragstellung beim LRA EBE klicken Sie bitte hier.

Im Folgenden eine nicht abschließende Übersicht für die verschiedenen Anträge und bei welcher Behörde sie einzureichen sind:

Antragsart Digital Papier
Bauanträge (Art. 64 BayBO) LRA über Bayernportal LRA
Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) LRA über Bayernportal Gemeinde
Teilbaugenehmigung (Art. 70 BayBO) LRA über Bayernportal LRA
Vorbescheid (Art. 71 BayBO) LRA über Bayernportal LRA
Isolierte Abweichungen von BayBO und auf Grund der Bayerischen Bauordnung erlassenen Vorschriften (sofern nicht die Gemeinde von eigenen Vorschriften Abweichungen erteilt) LRA über Bayernportal LRA
Isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften, von Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung (Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO) LRA über Bayernportal Gemeinde
Verlängerung Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung (Art. 69 Abs. 2 BayBO) LRA über Bayernportal LRA
Verlängerung Vorbescheid (Art. 71 Satz 3 BayBO) LRA über Bayernportal LRA
Baubeginnsanzeige (Art. 68 Abs. 8 BayBO) LRA über Bayernportal LRA
Anzeige Nutzungsaufnahme (Art. 78 Abs. 2 Satz 1 und 2 BayBO) LRA über Bayernportal LRA
Anzeige Beseitigung (Art. 57 Abs. 5 Satz 2 BayBO) LRA über Bayernportal Gemeinde und LRA
Kriterienkatalog (Art. 62a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBO i.V.m Anlage 2 BauVorlV) LRA über Bayernportal LRA
Abgrabungsanträge (Art. 7 BayAbgrG) LRA über Bayernportal LRA
Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
(Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayAbgrG)
LRA über Bayernportal Gemeinde
Teilabgrabungsgenehmigung (Art. 9 Abs. 1 Satz 5 BayAbgrG) LRA LRA
Abgrabungs-Vorbescheid
(Art. 9 Abs. 1 Satz 4 BayAbgrG)
LRA LRA
Beginnsanzeige Abgrabung
(Art. 9 Abs. 4 Satz 2 BayAbgrG)
LRA LRA

 


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