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Passbild – Stehen Sie zu Ihrem Alter?

Wer einen Pass oder einen Ausweis beantragt, muss ein aktuelles Lichtbild vorlegen.

Das Lichtbild auf dem Pass/Ausweis dient dazu, den Dokumenteninhaber durch einen Vergleich seines Gesichtes mit dem Bild zu identifizieren. Einfacher gesagt: Er muss auf dem Bild eindeutig zu erkennen sein. Weiter ist zu berücksichtigen, dass Dokumente durchweg eine sehr lange Geltungsdauer haben. Die Gültigkeitsdauer bei Personen über dem 24. Lebensjahr beträgt 10 Jahre. Der Dokumenteninhaber soll während der gesamten Geltungsdauer des Dokuments anhand des Bildes identifizierbar bleiben. Schon aus solchen Gründen ergibt sich, dass Bilder, die zwei oder drei Jahre alt sind, oder bei dem zu erneuernden Dokument bereits verwendet wurden, auf keinen Fall mehr als aktuell behandelt werden können. Berücksichtigt man die reguläre Geltungsdauer von 10 Jahren, dann ist ein solches Bild bei Ablauf der Geltungsdauer bereits zwischen 12 und 20 Jahre alt. Dieser Zeitraum ist so lang, dass größere äußerliche Veränderungen bei einem Menschen die Regel sind und nicht die Ausnahme. Deshalb ist von Anfang an absehbar, dass ein solches Bild noch während der Geltungsdauer eine Identifizierung nicht mehr zuverlässig ermöglicht. Ein Ausweisdokument, auf dem die Person nicht mehr zu identifizieren ist, ist auch vor Ablauf der Geltungsdauer ungültig! Dies gilt ebenso für Ausweise von Kindern. Deshalb empfiehlt sich für Eltern, vor einem Urlaub, ein Blick neben dem Gültigkeitsdatum auch auf das Lichtbild in dem Ausweisdokument Ihrer Kinder zu werfen um die Aktualität zu prüfen.

Ihr Bürgerbüro der VGem Glonn

 

Reisezeit – Mit Kindern in den Urlaub

Für Kinder bis 12 Jahren (auch Säuglinge und Kleinkinder) können schon immer mehrjährige Reisedokumente beantragt werden. Dies betrifft sowohl den Reisepass für weltweite Reisen, als auch den Personalausweis, uneingeschränkt anerkannt für Schengen-interne Reisen. Für das visumfreie touristische Einreisen war der reguläre Reisepass von bestimmten Ländern ohnehin als verpflichtend vorgeschrieben worden (z.B. USA).

Schon gewusst: Einreisebestimmungen finden sie unter www.auswaertiges-amt.de.

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