Ansprechpartner Bauamt
Bauamtsleiter
Herr Max Steckler
Zimmer: 104
0 80 93 / 90 97 - 44
bauamt@glonn.de
- Vertragsrecht
- Bauleitplanung
- Satzungsrecht
- Erschließungsrecht
Sachbearbeiter
Herr Rigo Kurtz
Zimmer: 104
0 80 93 / 90 97 - 30
bauamt@glonn.de
- Bauanträge
- Satzungsrecht
- Beitragsrecht
- Straßen- und Wegeverzeichnis
Sachbearbeiterin
Frau Claudia Riedhofer
Zimmer: 104
0 80 93 / 90 97 - 35
bauamt@glonn.de
- Straßenverkehrsrecht
- verkehrsrechtliche Anordnungen
- Hausnummern
- Kleineinleiterabgabe
Sachbearbeiterin
Frau Anna Hilger
Zimmer: 104
0 80 93 / 90 97 - 32
bauamt@glonn.de
- Erfassung Bauanträge
- Ökokonto/Ausgleichsflächen
- Hausnummern
Sachbearbeiter Bautechnik
Herr Robert Zehentner
Zimmer: 104a
0 80 93 / 90 97 - 22
bauamt@glonn.de
- Spartenpläne Wasser und Kanal
- Straßenverkehrsrecht
- Bauabnahme
- Straßenbau
- GIS
Digitale Formulare
Abwasser
Wasserversorgung
- Beantragung eines Grundstücksanschlusses
- Antrag auf vorübergehenden Wasserbezug/Bauwasser (Verwaltungsgemeinschaft Glonn)
- Zahlung von Wasserbeiträgen
Bauvorhaben
- Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
- Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan
- Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan
- Beantragung eines Auszugs zur Bauvorlage
Straßen und Wege
- Straßenbenutzung - Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung
- Straßennamen und Hausnummern - Vergabe
- Straßenverkehr - Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung
Sonstiges
Im Folgenden finden Sie diverse Formulare der Verwaltungsgemeinschaft Glonn. Die rot markierten Felder sind Pflichtfelder, die unbedingt ausgefüllt werden müssen.
Antrag Wasseranschluss
Formulare für die Beantragungen eines Haus- bzw. Bauwasseranschlusses. Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 14 Tage vorher, bei der Verwaltungsgemeinschaft Glonn einzureichen.
Antrag für verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Erlaubnis
Die Erlaubnis wird für Veranstaltungen benötigt, die auf den Ortsstraßen der Mitgliedsgemeinden stattfinden.
Die verkehrsrechtliche Anordnung wird für Baustellen im Bereich der Ortsstraßen benötigt. ACHTUNG: Die verkehrsrechtliche Anordnung ist stets von der ausführenden Baufirma zu beantragen. Sie wird nicht an Privatpersonen ausgestellt.
Baurecht
Vorbescheide haben eine Geltungsdauer von 3 Jahren. Baugenehmigungen gelten 4 Jahre. Der Antrag auf Verlängerung ist rechtzeitig, vor Ablauf, bei der Verwaltungsgemeinschaft Glonn einzureichen.
Wird bei Bauvorhaben von gesetzlichen Bestimmungen oder Ortssatzungen abgewichen wird ein Antrag auf Abweichung/Befreiung benötigt.